Informationen zur Grundsteuerreform

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine entsprechende Grundsteuerreform verabschiedet haben. Als Eigentümer eines (privat, betrieblich, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten) Grundstückes ist man unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Als Ihr Berater in steuerrechtlichen Belangen unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Erstellung der Feststellungserklärung und die Abwicklung mit der Finanzverwaltung für Sie. Hierzu müssen Sie uns jedoch gesondert beauftragen.

Wie ist der Verfahrensablauf?

  1. Feststellung des Grundsteuerwerts
    Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts als Ausgangsgröße der neuen Grundsteuer ist eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben.
  2. Festsetzung des Grundsteuermessbetrags
    Grundsteuerwert × Messzahl
    Ermittlung erfolgt durch die Finanzämter. Die so ermittelten Steuer-Messbeträge werden an die Städte und Gemeinden gemeldet.
  3. Festsetzung der Grundsteuer
    Grundsteuermessbetrag × Hebesatz
    Die Städte und Gemeinden setzten die Grundsteuer mittels Bescheid fest.

Welche Fristen sind vorgesehen?

Mai bis Juni 2022Versand von Informationsschreiben an die Eigentümer durch das Finanzamt
Ab dem 01.07.2022Die elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung ist möglich
31.10.2022Frist zur Abgabe der Erklärung endet
1. Quartal 2023Beginn des Erinnerungs­verfahren für noch nicht abgegebenen Steuer­erklärungen. Das Erinnerungs­verfahren sieht für steuerlich beratene Steuerpflichtige keine negativen Konsequenzen vor. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir nicht alle Feststellungs­erklärungen bis 31.10.2022 erstellen können, sondern die Bearbeitung auch noch im ersten Quartal 2023 stattfinden wird.
Ab 30.06.2024Versand der neuen Grundsteuerbescheide durch die Kommunen
Ab 01.01.2025Entrichtung der neuen Grundsteuer

Was können Sie tun?

Zunächst müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Feststellungserklärung selbst einreichen möchten oder ob Sie uns dafür beauftragen wollen. Sofern Sie sich dafür entscheiden, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, möchten wir Sie bitten, uns folgende Unterlagen zukommen zu lassen:

Vorerfassungsbögen

Vorerfassungsbögen anderer Bundesländer erhalten Sie auf Nachfrage in unserer Kanzlei.
Bitte füllen Sie einen Vorerfassungsbogen je Objekt aus.

Unterlagen

Bitte reichen Sie die im Vorerfassungsbogen genannten Unterlagen ein.

Zusatzvereinbarung

Bitte laden Sie diese Zusatzvereinbarung runter und lassen sie uns diese nach Vervollständigung und Unterschrift zukommen.

Informationsschreiben Finanzamt

Einige Finanzämter verschicken derzeit separate Informationsschreiben bezüglich der Grundsteuerreform, aus denen ein Großteil der benötigten Grundstückdaten hervorgeht. Für den Fall, dass Sie ein solches Schreiben erhalten, fügen Sie dieses bitte ebenfalls bei.

Bitte überlassen Sie uns die o.g. Unterlagen vollständig und elektronisch an:

info@finkbeiner-partner.de

In Ausnahmefällen ist der Versand auf dem Postweg möglich. Wir gehen davon aus, dass wir innerhalb einer sehr kurzen Zeit eine Vielzahl von Feststellungserklärungen fertigen müssen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Prozesse so schlank und standardisiert wie möglich halten müssen.